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Allgemeines
Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung schließt das Studium der Rechtswissenschaft in den Schwerpunkten ab. Sie dient der Feststellung, ob der Student das Recht mit Verständnis erfassen und unter Berücksichtigung seiner praktischen Bedeutung einschließlich hierfür erforderlicher Schlüsselqualifikationen in dem gewählten Schwerpunktbereich anwenden kann, insbesondere, ob er über die geforderten vertieften Kenntnisse verfügt.
An der Juristischen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, Juristischer Bereich - Law School werden folgende Schwerpunktbereiche angeboten:
- Forensische Praxis
- Arbeits-, Sozial- und Verbraucherrecht
- Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht
- Kriminalwissenschaften
- Staat und Verwaltung
- Internationales, Transnationales und Europäisches Recht
In der Prüfung sind schriftliche und mündliche Leistungen zu erbringen. Die Prüfung beginnt mit der Anfertigung der wissenschaftlichen Prüfungsarbeit und wird mit einer mündlichen Prüfung abgeschlossen, die aus der Verteidigung der wissenschaftlichen Prüfungsarbeit und einem weiteren Prüfungsgespräch zum gewählten Schwerpunktbereich besteht.