Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Das Löwengebäde am Universitätsplatz

Dokumente

Prüfungsunfähigkeit (Formular)
Prüfungsunfähigkeit_SPO.pdf (119,9 KB)  vom 13.08.2015

Kontakt

Leiterin des Prüfungsamtes
Julia Reimers

Telefon: (0345) 55 - 23 101
Telefax: (0345) 55 - 27 072

Universitätsplatz 10a
Thomasianum
06108 Halle (Saale)

Sprechzeiten:
Mo./Di./Do.: 9.30-12 Uhr und
13-15.30 Uhr
sowie nach Vereinbarung Link zur Anfahrt    

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Schwerpunktbereichsprüfung

Hinweis zu geschlechtergerechter Sprache

Der  Juristische  Bereich  macht  derzeit  keine  Vorgaben  zur geschlechtergerechten  Sprache  für Prüfungsarbeiten.

Der  Juristische  Bereich  empfiehlt  den  Prüfenden, schriftliche oder mündliche Leistungen der Studierenden ohne Berücksichtigung „gegenderter Schreibung“ zu bewerten.

Wollen Prüfende strengere Maßstäbe anlegen, sollen sie dies den Studierenden im Einzelfall ausdrücklich vorab mitteilen.

Änderung der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung 2016

Allgemeines

Seit dem Wintersemester 2016/2017 ist die Fünfte Ordnung zur Änderung der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung in Kraft und gilt für alle Studierenden der Rechtswissenschaft an der MLU.

Die Änderungen betreffen im Wesentlichen den inhaltlichen Zuschnitt der Schwerpunktbereiche, wobei sowohl die Pflichtbereiche in § 12 SPO als auch die Wahlbereiche in § 13 SPO umfasst sind.

Die Änderungen der Pflichtbereiche in § 12 betreffen Anpassungen des Fächerkanons der Schwerpunktbereiche, um diese auf das tatsächliche Lehrangebot abzustimmen sowie inhaltlich mit den teilweise neu gefassten Wahlbereichen in Einklang zu bringen.

Die Überarbeitung der Wahlbereiche in § 13 spiegelt neben Anpassungen an die Rechtsentwicklung die wissenschaftliche Neuausrichtung und die Forschungs- und Lehrschwerpunkte der zahlreichen neu besetzten Lehrstühle wider.

Informationen und Hilfe

Über die neu zugeschnittenen Pflicht- und Wahlbereiche können Sie sich in der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung und unter Studium und Lehre - Studium der Schwerpunktbereiche informieren.

Ihre Fragen zu den Schwerpunktbereichen und zum Schwerpunktstudium können Sie an die Fachstudienberatung sowie an die jeweils fachlichen zuständigen Hochschullehrer richten.

Allgemeines

Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung ist Teil der ersten juristischen Prüfung. Sie kann vor, während oder nach der staatlichen Pflichtfachprüfung abgelegt werden.

Sie schließt das Studium der Rechtswissenschaft in den Schwerpunkten ab und dient der Feststellung, ob der Student das Recht mit Verständnis erfassen und unter Berücksichtigung seiner praktischen Bedeutung einschließlich hierfür erforderlicher Schlüsselqualifikationen in dem gewählten Schwerpunktbereich anwenden kann, insbesondere, ob er über die geforderten vertieften Kenntnisse verfügt.

In der Prüfung sind schriftliche und mündliche Leistungen zu erbringen. Die Prüfung beginnt mit der Anfertigung der wissenschaftlichen Prüfungsarbeit und wird mit einer mündlichen Prüfung abgeschlossen, die aus einem Kurzvortrag und einer Aussprache über die wissenschaftliche Prüfungsarbeit sowie aus einem weiteren Prüfungsgespräch besteht.

Die Prüfung kann auch im Rahmen eines Prüfungsseminars erbracht werden.

Präsentationen zu den Schwerpunktbereichen und dem Ablauf der Prüfung finden Sie unter Downloads - Präsentationen.

Allgemeine Informationen zum Studium der Schwerpunktbereiche, insbesondere zu den möglichen Schwerpunktbereichen und deren Pflichtfächern und Wahlbereichen, können Sie hier einsehen.

Ablauf

I. Schriftliche Prüfung

  • Die schriftliche Prüfung besteht in der Anfertigung einer wissenschaftlichen Prüfungsarbeit. Die Aufgabe soll ein fallunabhängiges Thema zum Gegenstand haben.
  • Der Prüfungsausschuss bestimmt einen Prüfer. Dieser Prüfer legt die Aufgabe aus dem vom Prüfling gewählten Schwerpunktbereich (Pflichtfächer und/oder Wahlbereich) fest.
  • Die Aufgabe wird dem Prüfling vom Prüfungsamt am Tag der Themenausgabe zur Bearbeitung ausgegeben. Derzeit erfolgt dies an die auf dem Antrag auf Zulassung angegebene Mail-Adresse der Studierenden. Die wissenschaftliche Prüfungsarbeit muss binnen sechs Wochen in Reinschrift beim Prüfungsausschuss eingehen.
  • Die wissenschaftliche Prüfungsarbeit bewerten zwei Prüfer innerhalb  von insgesamt drei Monaten seit der Ablieferung durch den Prüfling nacheinander. Erstbeurteiler ist in der Regel der Prüfer, der die Aufgabe ausgewählt hat.
  • Der Prüfling hat die mündliche Prüfung erreicht, wenn die wissenschaftliche Prüfungsarbeit mit wenigstens 4,00 Punkten bewertet worden ist. Andernfalls ist die Prüfung insgesamt nicht bestanden.
  • Die Bewertung der wissenschaftlichen Prüfungsarbeit wird dem Prüfling alsbald, jedenfalls vor der mündlichen Prüfung mitgeteilt.

Merkblatt zur Anfertigung einer wissenschaftlichen Schwerpunktbereichsarbeit
Merkblatt_Anfertigung wiss. PA August 2020.pdf (327 KB)  vom 14.07.2020

Hinweise der Studiendekanin (Eckpunkte wissenschaftlichen Arbeitens)
2019_Eckpunkte wiss. Arbeitens.pdf (75,6 KB)  vom 01.10.2019

Empfehlungen des Deutschen Juristen-Fakultätentages zur wissenschaftlichen Redlichkeit bei der Erstellung rechtswissenschaftlicher Texte
Richtlinien guter Praxis_DJFT.pdf (37,9 KB)  vom 17.04.2013

Gemeinsames Positionspapier des Allgemeinen  Fakultätentags (AFT), der Fakultätentage und des Deutschen Hochschulverbands (DHV) vom 9. Juli 2012: Gute wissenschaftliche Praxis für das Verfassen wissenschaftlicher Qualifikationsarbeiten
Gute wissenschaftliche Praxis_AFT-DHV.pdf (48,5 KB)  vom 17.04.2013

Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer e.V. vom 3. Oktober 2012: Leitsätze "Gute wissenschaftliche Praxis im Öffentlichen Recht"
Leitsätze Gute wissenschaftliche Praxis_Staatsrechtslehrer.pdf (86,1 KB)  vom 17.04.2013

II. Mündliche Prüfung

  • Die mündliche Prüfung besteht aus einem Kurzvortrag und einer Aussprache über die wissenschaftliche Prüfungsarbeit und einem weiteren Prüfungsgespräch. Es können mehrere Prüflinge gemeinsam geprüft werden.
  • Im Kurzvortrag von 10 Minuten Dauer soll der Prüfling in freier Rede die von ihm in der wissenschaftlichen Prüfungsarbeit vertretenen Hauptthesen mit ihren wesentlichen Gründen vorstellen. Mit der Ladung erhält der Prüfling die Gutachten der wissenschatlichen Prüfungsarbeit zur Prüfungsvorbereitung.
  • Hieran schließt sich eine wissenschaftliche Aussprache von etwa 10 Minuten Dauer an.
  • Das weitere Prüfungsgespräch von etwa 30 Minuten Dauer erstreckt sich auf die Pflichtfächer des gewählten Schwerpunktbereiches und den Wahlbereich.
  • Mehrere Prüflinge können unter Beachtung der Prüfungsgleichheit gemeinsam geprüft werden, wobei je Prüfling ist eine ungefähre Prüfungsdauer von 30 Minuten für das weitere Prüfungsgespräch vorzusehen ist.
  • Nach Beendigung der mündlichen Prüfung gibt die Prüfungskommission den Prüflingen ihre Entscheidung mündlich bekannt und begründet diese, soweit der Prüfling dies verlangt.

Merkblatt zum Ablauf der mündlichen Schwerpunktbereichsprüfung für alle Prüfungsdurchgänge ab Mai 2014
Merkblatt_MLP ab Mai 2014 neu.pdf (64,3 KB)  vom 08.10.2014

III. Zeugnis

  • Alle Prüfungsleistungen müssen mit “ausreichend” oder besser bestanden werden.
  • Nach dem Bestehen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung erteilt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ein Zeugnis. Dieses können Sie in der Regel wenige Tage nach Ihrer mündlichen Prüfung im Prüfungsamt des Juristischen Bereichs abholen.
  • Nach dem Bestehen der staatlichen Pflichtfachprüfung erteilt das Landesjustizprüfungsamt auf Antrag das Gesamtzeugnis zu beiden Prüfungen. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise des Landesjustizprüfungsamtes zur Erteilung des Gesamtzeugnisses. Diese finden Sie hier.
  • Bitte beachten Sie, dass die Zeugnisse der universitären Schwerpunktbereichsprüfung nicht per Post an Sie versandt werden. Die Zeugnisse liegen in der Regel ca. eine Woche nach Ihrer mündlichen Prüfung zur Abholung im Prüfungsamt bereit.

Prüfungstermine

Es werden pro Jahr vier Prüfungsdurchgänge angeboten (beginnend in der Regel am 1. Februar, 2. Mai, 1. August, 1. November). Der Antrag auf Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung kann jederzeit gestellt werden. Zur Anmeldefrist muss der Antrag vollständig beim Prüfungsamt des Juristischen Bereichs eingegangen sein (bei postalsicher Sendung ist der Poststempel fristwahrend.) Die Anmeldefristen etnnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle.

Termine der Prüfungsdurchgänge

PrüfungsdurchgangFebruar -2024-Mai
-2024-
August -2024-November -2024-
Anmeldefrist
(Abgabe des vollständigen Zulassungsantrags)
04.01.04.04.04.07.04.10.
Themenausgabe01.02.02.05.01.08.01.11.
Abgabe der wissenschaftlichen Prüfungsarbeit14.03.13.06.12.09.13.12.
Themenausgabe für Teilnehmer an der staatl. Pflichtfachprüfung14.03.-12.09.-
Abgabe der wissenschaftlichen Prüfungsarbeit für Teilnehmer der staatl. Pflichtfachprüfung25.04.-24.10.-
voraussichtliche mündliche PrüfungJuli 2024Oktober 2024Januar 2025April 2025

Eine graphische Übersicht über den gesamten zeitlichen Ablauf findet sich hier:
Ablauf Schwerpunktbereichsprüfung.pdf (20,2 KB)  vom 20.02.2009

Termine der mündlichen Prüfungen und Zuhörerregel

Zuhörerregel: Der oder die Vorsitzende der Prüfungskommission kann in angemessener Zahl Studierenden der Rechtswissenschaft, vorzugsweise diejenigen, die bereits zur Prüfung zugelassen sind, sowie anderen Personen, an deren Anwesenheit ein dienstliches Interesse besteht, das Zuhören bei den Prüfungsgesprächen gestatten.

Zulassungsantrag

Die Zulassung zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung wird beim Prüfungsausschuss schriftlich beantragt:

Kontakt

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Juristischer Bereich - Law School
Prüfungsamt

Universitätsplatz 10a
06108 Halle (Saale)

Nach Ablauf der Anmeldefrist entscheidet der Prüfungsausschuss über die Zulassung der Studierenden. Sie erhalten anschließend eine schriftliche Zulassung vom Prüfungsamt, aus der sich auch Termin und Ort der Ausgabe des Themas für die wissenschaftliche Prüfungsarbeit ergeben.

Der Antrag kann jederzeit nach Abschluss des fünften Fachsemesters gestellt werden und umfasst folgende Unterlagen:

1. Zulassungsantrag mit Anlage und Prüferbestätigung

Nach wie vor ist es ausreichend , wenn die Prüferbestätigung durch die/den Hochschullehrer/In per E-Mail dem Prüfungsamt mitgeteilt wird.



2023_SPB-Antragsformulare_interaktiv.pdf (505,2 KB)  vom 13.12.2023


2. Studienzeitbescheinigung


3. Immatrikulationsbescheinigungen der beiden letzten Fachsemester


4. Zwischenprüfungszeugnis


5. Leistungsnachweis zur fachspezifischen Fremdsprachenausbildung*


6. Leistungsnachweis zu den Schlüsselqualifikationen*


7. Seminarschein zum gewählten Schwerpunktbereich*


8. Zeugnis des staatlichen Teils der Ersten Juristischen Prüfung (sofern bereits abgelegt)

Alle Nachweise und die Zeugnisse legen Sie bitte in amtlich beglaubigten Kopien vor. Alternativ können einfache Kopien eingereicht  werden, wobei die Nachweise und Zeugnisse im Original zum Abgleich vorgelegt werden müssen.

*Sofern Leistungsnachweise (Punkte 5, 6 und 7) im Prüfungsverwaltungssystem der Universität vermerkt sind, genügt ein einfacher Ausdruck aus dem Löwenportal.

Schwerpunktbereichsprüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss trifft alle Entscheidungen, die ihm nach der SPO zugewiesen sind. Dazu gehören u.a.:

  • Festlegungen zu den Zeitpunkten der Prüfungen
  • Anerkennung und Anrechnung von Studienleistungen
  • Entscheidungen im Widerspruchsverfahren
  • Erteilung des Zeugnisses der Schwerpunktbereichsprüfung

Mitglieder des Schwerpunktbereichsprüfungsausschusses

ab 01. September 2022:

Statistik

Ergebnisse der universitären Schwerpunktbereichsprüfung:

Statistik zur Schwerpunktbereichsprüfung im Jahr 2023
SPB Statistik 2023.pdf (398,9 KB)  vom 18.03.2024

Statistik zur Schwerpunktbereichsprüfung im Jahr 2022
SPB Statistik 2022.pdf (404,7 KB)  vom 11.04.2023

Statistik zur Schwerpunktbereichsprüfung im Jahr 2021
Statistik SPB 2021.pdf (409,4 KB)  vom 06.07.2022

Statistik zur Schwerpunktbereichsprüfung im Jahr 2020
Statistik SPO 2020.pdf (409,2 KB)  vom 26.04.2021

Statistik zur Schwerpunktbereichsprüfung im Jahr 2019
Statistik SPB 2019 Diagramme.pdf (323,9 KB)  vom 27.07.2020

Statistik zur Schwerpunktbereichsprüfung im Jahr 2018
Statistik SPB 2018.pdf (427,9 KB)  vom 24.04.2019

Statistik zur Schwerpunktbereichsprüfung im Jahr 2017
Statistik SPB 2017_1.pdf (216,5 KB)  vom 11.04.2019

Statistik zur Schwerpunktbereichsprüfung im Jahr 2016
Statistik SPB 2016.pdf (253,3 KB)  vom 11.12.2017

Statistik zur Schwerpunktbereichsprüfung im Jahr 2015
Statistik SPB 2015.PDF (125,9 KB)  vom 07.04.2016

Statistik zur Schwerpunktbereichsprüfung im Jahr 2014
Statistik SPB 2014.pdf (355,7 KB)  vom 13.06.2015

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