Dokumente
Prüfungsunfähigkeit (Formular)
Prüfungsunfähigkeit_Zwischenprüfung.pdf
(118,9 KB) vom 13.08.2015
Antrag auf Wiederholung einer Prüfungsleistung nach § 9 IV ZwPO (manuell ausfüllbares Dokument)
Antrag auf Wiederholung einer Prüfungsleistung nach § 9 IV ZwPO - manuell.pdf
(138,4 KB) vom 21.06.2013
Antrag auf Wiederholung einer Prüfungsleistung nach § 9 IV ZwPO (interaktives Dokument)
Antrag auf Wiederholung einer Prüfungsleistung nach § 9 IV ZwPO - interaktiv.pdf
(210,4 KB) vom 21.06.2013
Zwischenprüfung
Übersicht
Aktuelles zur Prüfungsumsetzung Zwischenprüfung Wintersemester 2024 (Stand: 18.11.2024)
Liebe Studierende,
die Zwischenprüfungen im Wintersemester 2024/25 finden regulär als Präsenzklausuren statt.
Es gilt nach wie vor eine Anmeldepflicht im Löwenportal. Die Anmeldungen beginnen am 01.12.2024 und enden jeweils 14 Tage vor dem Prüfungstermin.
Die Anmeldung zu den großen Prüfungen erfolgt höchstwahrscheinlich wieder mittels Barcode-Scanner. Dafür erhalten Sie wenige Tage vor der Klausur ein Deckblatt per Mail an Ihre Unimail-Adresse zugeschickt. Dieses müssen Sie am Prüfungstag ausgedruckt mit zur Prüfung bringen!!!
Die großen Prüfungen werden im Ersttermin in verschiedenen Hörsälen geschrieben werden. Die Aufteilung wird Ihnen nach Ende der Anmeldefrist bekanntgegeben.
Bitte informieren Sie sich entsprechend tagesaktuell vor den einzelnen Prüfungen.
Die Prüfungstermine finden Sie weiter unten auf dieser Seite in den jeweiligen Tabellen.
Zwischenprüfungszeugnisse aus Sommersemester 2024
Liebe Studierende,
die Zwischenprüfungszeugnisse aus dem Durchgang Sommersemester 2024 liegen ab Montag, den 18.11.2024 zur Abholung im Prüfungsamt während der Sprechzeiten bereit.
Allgemeines
Wer zum Studium der Rechtswissenschaft im Hauptfach zugelassen ist, hat sich gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 ZwPrO der Zwischenprüfung zu unterziehen. Dies betrifft alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2003/2004 als Studienanfänger immatrikuliert haben bzw. Studierende anderer Fakultäten, die an die hiesige Fakultät wechseln und die Zwischenprüfung noch nicht erbracht haben. Die Prüfung soll den Nachweis erbringen, dass die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Weiterstudium vorliegen, § 1 Abs. 1 S. 2 ZwPrO.
Der erfolgreiche Abschluss der Zwischenprüfung ist gemäß § 3 JAG LSA Voraussetzung für die Zulassung zur ersten juristischen Prüfung, also sowohl der staatlichen Pflichtfachprüfung als auch der universitären Schwerpunktbereichsprüfung.
Die Zwischenprüfung soll bis zum Ende des vierten Fachsemesters abgelegt werden. Sie wird studienbegleitend durch Semesterabschlussklausuren erbracht.
Zulassungsvoraussetzung für die Zwischenprüfung ist die Immatrikulation im Studiengang Rechtswissenschaft (Abschluss: Erste Juristische Prüfung) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Der Prüfling darf den Prüfungsanspruch weder an dieser, noch an einer anderen Universität im Geltungsbereich des Deutschen Richtergesetzes verloren haben, § 5 ZwPrO.
Die zu erbringenden Prüfungsleistungen bestimmen sich nach §§ 6 Abs. 1, 2, 10 Abs. 1 der Zwischenprüfungsordnung. Danach ist die Zwischenprüfung bestanden, wenn zwei der angebotenen Zwischenprüfungsklausuren im Bürgerlichen Recht, zwei im Strafrecht, zwei im Öffentlichen Recht und eine Prüfungsleistung in einem Grundlagenfach (z. B. Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Kirchenrecht) bestanden wurden. Bestanden ist eine Prüfungsarbeit, wenn sie mit mindestens vier Punkten, also der Note "ausreichend" bewertet wurde.
Nach Abschluss der Zwischenprüfung erhält der Prüfling ein Zwischenprüfungszeugnis.
Für die genauen Regelungen wird auf die Zwischenprüfungsordnung und das Merkblatt zur Anfertigung von Zwischenprüfungsklausuren verwiesen. Beides finden Sie hier.
Ablauf
Eine Informationsverstaltung über die Anforderungen und den Ablauf der Zwischenprüfung findet aim Wintersemester statt. Bitte beachten Sie die Terminankündigung unter Aktuelles und durch Plakataushang.
Erforderliche Prüfungsleistungen
Zum Bestehen der Zwischenprüfung muss jeder Kandidat/jede Kandidatin sieben Prüfungsleistungen erbringen. Eine Prüfungsleistung besteht bei Semesterabschlussklausuren jeweils aus einem Erst- und einem Wiederholungsversuch.
Folgende Teilleistungen werden angeboten:
- Bürgerliches Recht: Im Bürgerlichen Recht muss jeder Studierende zwei Klausuren im Rahmen unterschiedlicher Vorlesungen bestehen. Insgesamt werden vier Prüfungsleistungen angeboten, von denen der Kandidat an drei teilnehmen darf: Bürgerliches Recht – Allgemeiner Teil (WS), Schuldrecht I (SoSe), Schuldrecht II (WS) und Sachenrecht (WS).
- Strafrecht: Im Strafrecht sind zwei bestandene Klausuren im Rahmen unterschiedlicher Vorlesungen für das Bestehen der Zwischenprüfung notwendig. Es werden drei Prüfungsleistungen angeboten und zwar zu den Vorlesungen: Strafrecht I (WS), Strafrecht II (SoSe) und Strafrecht III (WS).
- Öffentliches Recht: Von den angebotenen drei Prüfungsleistungen müssen zwei Klausuren bestanden werden. Semesterabschlussklausuren werden zu folgende Vorlesungen angeboten: Staatsorganisationsrecht (WS), Grundrechte (SoSe) und Allgemeines Verwaltungsrecht (WS).
- Grundlagenfach: Nach Wahl des Dozenten/der Dozentin wird eine Semesterabschlussklausur, eine Hausarbeit, ein schriftliches Referat oder eine andere gleichwertige schriftliche Leistung angeboten. Dabei zählt jedes Grundlagenfach als eigenes Prüfungsfach im Sinne der Zwischenprüfungsordnung. Es darf in jedem Grundlagenfach eine Prüfungsleistung versucht werden. Beispiele für Grundlagenfächer sind: Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Allgemeine Staatslehre oder Kirchenrecht.
Prüfungsanmeldung
Die Anmeldung für die Klausuren des Erstversuchs erfolgt über das Löwenportal.
Sollten Sie sich nicht über das Löwenportal anmelden können, melden Sie sich bitte per Mail im Prüfungsamt an.
Die Anmeldung zur Prüfung ist derzeit verbindlich. Sie können derzeit nicht ohne Anmeldung an der Klausur teilnehmen. Erscheinen Sie trotz Anmeldung zur Prüfungsleistung nicht zur Klausur, gilt der Versuch als nicht unternommen. Eine Teilnahme am Wiederholungstermin ist jedoch nur bei entschuldigtem Fehlen (Entschuldigung aufgrund von Prüfungsunfähigkeit) möglich.
Wiederholungsklausuren
Wer eine Zwischenprüfungsklausur im Erstversuch nicht bestanden hat, ist zum Wiederholungstermin am Ende der vorlesungsfreien Zeit automatisch angemeldet. Erscheinen Sie zu diesem Termin unentschuldigt nicht, gilt die Klausur als nicht bestanden.
Gleiches gilt für diejenigen, die zum ersten Termin prüfungsunfähig erkrankt waren und dementsprechend nach Vorlage eines qualifizierten ärztlichen Attests für den Ersttermin entschuldigt waren.
Verhinderung der Teilnahme an der Prüfung
Im Krankheitsfall haben Sie die Möglichkeit, von der Prüfung zurück zu treten. Hierfür müssen Sie unverzüglich ein qualifiziertes ärztliches Attest einholen und gemeinsam mit Ihrem Antrag auf entschuldigten Rücktritt von einer Prüfung (Formular zum Download) vorlegen.
Das qualifizierte ärztliche Attest muss bescheinigen, dass es sich um eine vorübergehende gesundheitliche Beeinträchtigung handelt, die Ihre Leistungsfähigkeit erheblich vermindert. Das Attest muss Angaben über Ihre Beschwerden (Beschreibung der Symptome) und die dadurch hervorgerufenen konkreten Beeinträchtigungen für die Prüfung enthalten. Insofern ist eine Entbindung Ihres Arztes von der Schweigepflicht erforderlich.
Das ärztliche Attest ist Grundlage für die vom Prüfungsamt zu treffenden Entscheidung über Ihre Prüfungsunfähigkeit.
Bitte reichen Sie das Formular für den entschuldigten Rücktritt von einer Prüfung zusammen mit Ihrem ärztlichen Attest ein. Soweit Ihr Arzt das Attest auf dem Vordruck ausfüllt, genügt die Vorlage des Formulars.
Andere Verhinderungsgründe sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen und glaubhaft zu machen.
Nach einem entschuldigten Rücktritt von der Prüfung werden Sie für den nächsten Prüfungstermin automatisch angemeldet.
Antrag auf entschuldigten Rücktritt von einer Prüfung wegen Krankheit
Prüfungsunfähigkeit_Zwischenprüfung.pdf
(118,9 KB) vom 13.08.2015
Remonstration
Gegen die Bewertung einer Zwischenprüfungsklausur kann schriftlich remonstriert werden. Die Frist für die Remonstration beträgt eine Woche ab Erhalt der Klausur (spätestens aber 31. Mai bzw. 30. November). Die Remonstration muss im Prüfungsamt abgegeben werden und ist schriftlich zu begründen. (vgl. § 10 Abs. 2 ZwPO)
Prüfungstermine Klausuren Wintersemester 2024/25
Klausuren Wintersemester 2024/25 -Anmeldepflicht im Löwenportal-
Liebe Studierende,
die Anmeldungen beginnen am 01.12.2024.
Für den Zweittermin werden nur diejenigen zugelassen, die im Ersttermin prüfungsunfähig erkrankt waren oder nicht bestanden haben. Anmeldungen für den Zweittermin werden vom Prüfungsamt vorgenommen.
Ohne Anmeldung darf an keiner Prüfung teilgenommen werden.
Die Klausuren des Erstversuchs eines Semesters finden in den ersten beiden Wochen nach Ende der Vorlesungszeit statt, vgl. § 7 Abs. 2 S. 1 ZwPrO. Die Wiederholungsklausuren finden jeweils am Ende der vorlesungsfreien Zeit statt.
Zivilrecht
Bitte beachten Sie die Raumeinteilung, die nach dem Ende der Anmeldefrist bekanntgegeben wird und informieren Sie sich im Stud.ip über den Ablauf der Prüfung!
Lehrveranstaltung | Dozent | Ende Anmeldefrist | Termin | Klausurzeitraum | Hörsäle | |
---|---|---|---|---|---|---|
Ersttermin | Bürgerliches Gesetzbuch - Allgemeiner Teil | Prof. Dr. Mittwoch | 27.01.2025 | 11.02.2025 | 11:00-13:00 | HS Audimax HS XXII HS XXIII |
Zweittermin | Bürgerliches Gesetzbuch - Allgemeiner Teil | Prof. Dr. Mittwoch | durch PA | 28.03.2025 | 11:00-13:00 | HS Audimax |
Ersttermin | Sachenrecht | Prof. Dr. Madaus | 23.01.2025 | 07.02.2025 | 11:00-13:00 | HS Audimax HS XXII |
Zweittermin | Sachenrecht | Prof. Dr. Madaus | durch PA | 24.03.2025 | 11:00-13:00 | HS Audimax |
Ersttermin | Schuldrecht II | PD Dr. Denga | 30.01.2025 | 14.02.2025 | 11:00-13:00 | HS Audimax |
Zweittermin | Schuldrecht II | PD Dr. Denga | durch PA | 18.03.2025 | 11:00-13:00 | HS Audimax |
Öffentliches Recht
Bitte beachten Sie die Raumeinteilung, die nach dem Ende der Anmeldefrist bekanntgegeben wird und informieren Sie sich im Stud.ip über den Ablauf der Prüfung!
Lehrveranstaltung | Dozent | Ende Anmeldefrist | Termine | Klausurzeitraum | Hörsäle | |
---|---|---|---|---|---|---|
Ersttermin | Öffentliches Recht I - Staatsorganisationsrecht | Prof. Dr. Kluth | 22.01.2025.2024 | 06.02.2025 | 11:00-13:00 | HS Audimax HS XXII HS XXIII |
Zweittermin | Öffentliches Recht I - Staatsorganisationsrecht | Prof. Dr. Kluth | durch PA | 26.03.2025 | 11:00-13:00 | HS Audimax HS XXII |
Ersttermin | Öffentliches Recht III - Allg. Verwaltungsrecht | PD Dr. Baade | 29.01.2025 | 13.02.2025 | 11:00-13:00 | HS Audimax HS XXII |
Zweittermin | Öffentliches Recht III - Allg. Verwaltungsrecht | PD Dr. Baade | durch PA | 27.03.2025 | 11:00-13:00 | HS Audimax |
Strafrecht
Bitte beachten Sie die Raumeinteilung, die nach dem Ende der Anmeldefrist bekanntgegeben wird und informieren Sie sich im Stud.ip über den Ablauf der Prüfung!
Lehrveranstaltung | Dozent | Ende Anmeldefrist | Termine | Klausurzeitraum | Hörsäle | |
---|---|---|---|---|---|---|
Ersttermin | Strafrecht I | PD Dr. Ibold | 20.01.2025 | 04.02.2025 | 11:00-13:00 | HS Audimax HS XXII HS XXIII |
Zweittermin | Strafrecht I | PD Dr. Ibold | durch PA | 21.03.2025 | 11:00-13:00 | HS Audimax HS XXII |
Ersttermin | Strafrecht III | Prof. Dr. Renzikowski | 21.01.2025 | 05.02.2025 | 11:00-13:00 | HS Audimax HS XXII |
Zweittermin | Strafrecht III | Prof. Dr. Renzikowski | durch PA | 25.03.2025 | 11:00-13:00 | HS Audimax |
Grundlagenfächer
Bitte beachten Sie ggfls. die Raumeinteilung, die nach dem Ende der Anmeldefrist bekanntgegeben wird und informieren Sie sich im Stud.ip über den Ablauf der Prüfung!
Lehrveranstaltung | Dozent | Ende Anmeldefrist | Termine | Klausurzeitraum | Hörsaal | |
---|---|---|---|---|---|---|
Ersttermin | Einführung in die dt. Rechts- und Verfassungsgeschichte | Prof. Dr. Wagner | 20.01.2025 | 03.02.2025 | 11:00-13:00 | HS Audimax |
Zweittermin | Einführung in die dt. Rechts- und Verfassungsgeschichte | Prof. Dr. Wagner | durch PA | 17.03.2025 | 11:00-13:00 | HS Audimax |
Ersttermnin | Kirchenrecht | Prof. Dr. Germann | 27.01.2025 | 10.02.2025 | 11:00-13:00 | HS Audimax |
Zweittermin | Kirchenrecht | Prof. Dr. Germann | durch PA | 19.03.2025 | 11:00-13:00 | HS Audimax |
Ersttermnin | Rechtsphilosophie | Prof. Dr. Renzikowski | Vorträge während Vorlesungszeit | Anmeldung bei Dozent | ||
Zweittermin | Rechtsphilosophie | Prof. Dr. Renzikowski |
Rückgabe und Besprechung
Regelmäßig findet eine Besprechung der Klausuren des ersten Prüfungstermins des ersten und zweiten Fachsemesters statt. Die Rückgabe der Klausuren erfolgt jeweils vor der Besprechung der Klausur. Wiederholungsklausuren bzw. Klausuren des dritten Fachsemesters werden nur in Ausnahmefällen besprochen.
Die Besprechungstermine werden von den Dozerenden im Stud.IP bekanntgegeben.
Klausuren, die zum Besprechungstermin nicht abgeholt worden sind, liegen danach während der Sprechzeiten im Prüfungsamt zur Abholung bereit.
Klausuren, für die keine Besprechung vorgesehen ist, können i.d.R. nach Bekanntgabe der Noten im Löwenportal im Prüfungsamt abgeholt werden.
Die Ausgabe der Klausuren erfolgt nach Endziffern der Matrikelnummer. Bitte halten Sie zur Rückgabe Ihren Studierendenausweis bereit.
Zwischenprüfungsausschuss
Der Zwischenprüfungsausschuss trifft Entscheidungen, die ihm nach der ZwPrO zugewiesen sind. Dazu gehören u.a.:
- Entscheidungen im Widerspruchsverfahren,
- Anerkennung und Anrechnung von Studienleistungen nach der ZwPrO,
- Empfehlungen zum allgemeinen Ablauf der Zwischenprüfung.
Mitglieder des Zwischenprüfungsausschuss
ab dem 30. Oktober 2024:
- Prof. Dr. Michael Germann (Vors.)
- Prof. Dr. Joachim Renzikowski
- Prof. Dr. Malte Stieper
- wissenschaftliche Mitarbeiterin Frauke Wolschke
- stud. iur. Robert Carl Hinze
Noch Fragen?
Vielleicht finden Sie die Antwort hier: FAQ
Sollten weiterhin Fragen bestehen, können Sie sich gern an die Fachstudienberatung wenden.