Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Newsarchiv: Aktuelles

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Jahr 2015

Raumaufteilung Zwischenprüfung Rechtssoziologie

Bitte beachten Sie, dass die Zwischenprüfung Rechtssoziologie am 20.02.2015 ausschließlich im HS XVIII geschrieben wird.

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Hinweise:

Der Einlass beginnt um 09.30 Uhr mit der Ausweiskontrolle (amtl.   Lichtbildausweis/Studentenausweis) durch die aufsichtsführenden   Mitarbeiter/innen, Beginn der Prüfung ist 10 Uhr s.t.

Taschen und Jacken sind im Hörsaal zentral abzugeben.

Es dürfen keine Blöcke an den Plätzen liegen. Ausreichend Papier muss   in Einzelblättern mitgebracht werden. Stifte und erlaubte Hilfsmittel   (Gesetzestext) sind selbst mitzubringen.

Telefone (Mobil/Smartphone) müssen ausgeschaltet werden und dürfen   nicht am Arbeitsplatz liegen und nicht in einer Hosentasche etc. sein.   Ausgeschaltete Mobiltelefone gehören in die Taschen/Jacken. Ein Handy   bei der Person gilt als Täuschungsversuch.

Gesetzestexte dürfen keine Kommentierungen und keine systematischen   Unterstreichungen enthalten; erlaubt sind nur gelegentliche  Markierungen  und Unterstreichungen sowie Verweise. Klebezettel dürfen  zur Markierung  benutzt werden, wobei als Beschriftung nur Gesetzestitel  erlaubt sind  (BGB, StGB, GG etc.), keine Einzelparagrafen (nicht  erlaubt ist das  "Dürckheim-Register").

Bitte beachten Sie zum Ablauf auch das Merkblatt zur Anfertigung von Semesterabschlussklausuren im Zwischenprüfungsverfahren.

Raumaufteilung Zwischenprüfung Einführung in die deutsche
Rechts- und Verfassungsgeschichte

Bitte beachten Sie, dass die Zwischenprüfung "Einführung in die deutsche Rechts- und Verfassungsgeschichte" ausschließlich im HS Audimax geschrieben wird.

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Hinweise:

Der Einlass beginnt um 10 Uhr mit der Ausweiskontrolle (amtl.  Lichtbildausweis/Studentenausweis) durch die aufsichtsführenden  Mitarbeiter/innen, Beginn der Prüfung ist 10.30 Uhr s.t.

Taschen und Jacken sind im Hörsaal zentral abzugeben.

Es dürfen keine Blöcke an den Plätzen liegen. Ausreichend Papier muss  in Einzelblättern mitgebracht werden. Stifte und erlaubte Hilfsmittel  (Gesetzestext) sind selbst mitzubringen.

Telefone (Mobil/Smartphone) müssen ausgeschaltet werden und dürfen  nicht am Arbeitsplatz liegen und nicht in einer Hosentasche etc. sein.  Ausgeschaltete Mobiltelefone gehören in die Taschen/Jacken. Ein Handy  bei der Person gilt als Täuschungsversuch.

Gesetzestexte dürfen keine Kommentierungen und keine systematischen  Unterstreichungen enthalten; erlaubt sind nur gelegentliche Markierungen  und Unterstreichungen sowie Verweise. Klebezettel dürfen zur Markierung  benutzt werden, wobei als Beschriftung nur Gesetzestitel erlaubt sind  (BGB, StGB, GG etc.), keine Einzelparagrafen (nicht erlaubt ist das  "Dürckheim-Register").

Bitte beachten Sie zum Ablauf auch das Merkblatt zur Anfertigung von Semesterabschlussklausuren im Zwischenprüfungsverfahren.

Raumaufteilung Zwischenprüfung Allgemeine Staatslehre

Bitte beachten Sie, dass die Zwischenprüfung Allg. Staatslehre am 17.02.2015 im HS XXIII und die Modulprüfung im HS XXII geschrieben wird.

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Hinweise:

Der Einlass beginnt um 10 Uhr mit der Ausweiskontrolle (amtl.  Lichtbildausweis/Studentenausweis) durch die aufsichtsführenden  Mitarbeiter/innen, Beginn der Prüfung ist 10.30 Uhr s.t.

Taschen und Jacken sind im Hörsaal zentral abzugeben.

Es dürfen keine Blöcke an den Plätzen liegen. Ausreichend Papier muss   in Einzelblättern mitgebracht werden. Stifte und erlaubte Hilfsmittel   (Gesetzestext) sind selbst mitzubringen.

Telefone (Mobil/Smartphone) müssen ausgeschaltet werden und dürfen   nicht am Arbeitsplatz liegen und nicht in einer Hosentasche etc. sein.   Ausgeschaltete Mobiltelefone gehören in die Taschen/Jacken. Ein Handy   bei der Person gilt als Täuschungsversuch.

Gesetzestexte dürfen keine Kommentierungen und keine systematischen   Unterstreichungen enthalten; erlaubt sind nur gelegentliche  Markierungen  und Unterstreichungen sowie Verweise. Klebezettel dürfen  zur Markierung  benutzt werden, wobei als Beschriftung nur Gesetzestitel  erlaubt sind  (BGB, StGB, GG etc.), keine Einzelparagrafen (nicht  erlaubt ist das "Dürckheim-Register").

Bitte beachten Sie zum Ablauf auch das Merkblatt zur Anfertigung von Semesterabschlussklausuren im Zwischenprüfungsverfahren.

Das Studium nach der Zwischenprüfung - Hauptstudium und Schwerpunktstudium

Mittwoch, 21. Januar 2015, 18 Uhr s.t.

Hörsaal Audimax

Die Studiendekanin, Prof´in Meller-Hannich, wird die einzelnen Schwerpunkt- und Wahlbereiche vorstellen und erläutern sowie Ihre Fragen beantworten.

Über den Ablauf des Schwerpunktstudiums informiert Sie anschließend  die Leiterin des Prüfungsamtes, Frau Martina Langnickel. Besprochen  werden insbesondere Details zur Studienorganisation, Prüfungsanmeldung  und Durchführung der Prüfung.

Im Anschluss informiert Sie Frau Langnickel über den Ablauf des Jurastudiums nach der  Zwischenprüfung. Ziel der Veranstaltung ist es, Ihnen die Möglichkeiten der Erstellung eines individuellen Studienplans aufzuzeigen.

Die Veranstaltung richtet sich vorwiegend an  Studierende ab dem 5. Fachsemester.

Fragen, die in der Veranstaltung geklärt werden sollen, können Sie vorab an Martina Langnickel senden:

Bitte geben Sie als Betreff „Info Hauptstudium“ an.

Informationsveranstaltung - Anforderungen und Ablauf der Zwischenprüfung

Am Mittwoch, den 14. Januar 2015, findet ab 18 Uhr c.t. im HS Audimax eine Informationsveranstaltung über die Anforderungen und den Ablauf der Zwischenprüfung statt.

Die Veranstaltung richtet sich vor allem an Studienanfänger. Fragen, die in der Veranstaltung beantwortet werden sollen, können Sie vorab an Martina Langnickel senden (). Bitte geben Sie als Betreff „Info ZwPr“ an

Jahr 2014

Zwischenprüfung Sommersemester 2014

Remonstrationsfrist für Zwischenprüfungsklausuren
Die Remonstrationsfrist beträgt eine Woche ab Erhalt der Klausur.

Die Remonstrationsfrist für nicht abgeholte Klausuren des Sommersemesters endet am 30. November 2014.

Remonstrationen müssen fristgerecht beim Leiter des Prüfungsamtes eingehen.

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Abholen von Zwischenprüfungsklausuren

Die  Zwischenprüfungsklausuren können Sie ab dem 08. September 2014 im   Prüfungsamt des Juristischen Bereichs zu den Öffnungszeiten (montags,  dienstags, donnerstags von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13 bis 15 Uhr,  freitags von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr) abholen.

Bitte bringen Sie  hierzu Ihren Studierendenausweis mit. Die Ausgabe  Ihrer Klausuren an  eine andere Person ist nur gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht  möglich.

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Hinweis zu den Wiederholungsklausuren

Sofern  Sie eine Klausur im Erstversuch nicht bestanden haben, sind Sie  automatisch zum  Wiederholungstermin am Ende der vorlesungsfreien Zeit  angemeldet. Diese Anmeldung ist bindend. Dies gilt auch, wenn Sie für  den Erstversuch genügend entschuldigt waren. Erscheinen Sie zu diesem  Termin unentschuldigt nicht, gilt auch die Wiederholungsklausur als  nicht bestanden.ur als nicht bestanden.

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Zwischenprüfungszeugnisse

Die Zwischenprüfungszeugnisse sind ausgefertigt und können zu den Sprechzeiten gegen Vorlage des Studierendenausweises abgeholt werden.

Info Schwerpunktbereichsstudium entfällt

Die Informationsveranstaltung zum Schwerpunktbereichsstudium wird auf den 21. Januar 2015 verschoben. Bitte beachten Sie hierzu die Ankündigungen.

Informationsveranstaltung
Der juristische Vorbereitungsdienst in Sachsen-Anhalt

Dienstag, 11. November 2014, 12.00 Uhr c.t.
Hörsaal B (Melanchthonianum)


Das Landesjustizprüfungsamt und das Oberlandesgericht Naumburg erläutern den angehenden Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren Vorzüge, Inhalt und Ablauf des juristischen Vorbereitungsdienstes in Sachsen-Anhalt, insbesondere

  • Warum Referendariat in Sachsen-Anhalt?
  • Bewerbungszeiträume für die Einstellung 2014
  • Zulassungsverfahren
  • Verteilung auf die Gerichtsstandorte
  • Ausbildungsgang
  • individuelle Gestaltungsmöglichkeiten

Die Veranstaltung richtet sich vorwiegend an Studierende, die die erste juristische Prüfung bereits absolviert haben oder in nächster Zeit (Durchgänge 1/2015 und 2/2015) absolvieren werden.

Modulanmeldung WS 2014/2015

Die Frist für die Anmeldung zu den Modulen für Studierende von  Bachelor- und Masterstudiengängen beginnt am 29.09. und endet am 29.10.2014. Bitte  beachten Sie, dass die Modulanmeldung Voraussetzung für die Anmeldung zu  den Prüfungen ist. Studierende, die sich nicht im Löwenportal zu den  Modulen anmelden können, müssen sich innerhalb des Anmeldezeitraums per  Mail im Prüfungsamt des juristischen Bereichs anmelden. Eine  nachträgliche Modulanmeldung ist nicht möglich.

Orientierungswoche, Einführungswoche und feierliche Immatrikulation im Wintersemester 2014/2015

Vom 06. Oktober bis zum 09. Oktober findet die zentrale Orientierungswoche für alle Studienanfänger der Martin-Luther-Universität statt.

Sie wird mit der feierlichen Immatrikulation am 09. Oktober abgeschlossen.

Anschließend findet vom 13. Oktober bis zum 16. Oktober die Einführungswoche für die Erstsemester des Juristischen Bereiches statt.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

[ mehr ... ]

Vertretung im Prüfungsamt

Frau Franziska Meyer vertritt für die Elternzeit vom 17.3.2014 bis 30.9.2014 die Leiterin des Prüfungsamtes Martina Langnickel. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Prüfungen und rund um das Studium wie gewohnt an das Prüfungsamt () und die Fachstudienberatung ().

Wiederholungsklausur Strafrecht II vom 22.09.2014 - weitere Klausur am 06.10.2014, 11-13 Uhr im HS XIV a/b

29.09.2014: Sehr geehrte Studierende,

aufgrund der Unstimmigkeiten und Diskussionen zu der Wiederholungsklausur im Strafrecht II wurde in Abstimmung mit Frau Prof. Dr. Meller-Hannich beschlossen, eine weitere Klausur zur Wiederholungsklausur im Strafrecht II vom 22. September 2014 durch Herrn Prof. Dr. Lilie anzubieten. Diese wird am 06.10.2014 in der Zeit von 11-13 Uhr im HS XIV a/b stattfinden. Nachfolgend finden Sie die ausführliche Stellungnahme und weitere Informationen zum Ablauf.

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Anke Cena

Mitarbeiterin Prüfungsamt

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Stellungnahme und Informationen zum Ablauf der Prüfung

"Nach § 2 Abs. 3 ZwPO werden nach Maßgabe des § 6 Abs. 3 und des § 7 Abs. 3 ZwPO die Prüfungsaufgaben durch den die jeweilige Lehrverstanstaltung leitenden Dozenten gestellt und bewertet. Gem. § 6 Abs. 3 S. 2 ZwPO sollen die Prüfungsaufgaben den Stoff der jeweiligen Vorlesung behandeln; das schließt nicht aus, dass die Prüfungsaufgaben auch Rechtsfragen zum Gegenstand haben, die zum Stoff vorhergehender Semester gehört. Diese Vorschrift wird innerhalb der Fakultät sowie innerhalb der Studierendenschaft unterschiedlich ausgelegt. Hr. Prof. Dr. Lilie erachtet es als vertretbar, dass Studierende § 6 Abs. 3 S. 2 ZwPO so interpretieren, dass eine Klausur, die ausschließlich Rechtsfragen vorheriger Semester zum Gegenstand haben, nicht der ZwPO entspricht und sich diese Studierenden daher ausschließlich auf Aufgaben aus dem 2. Fachsemester vorbereitet haben.

Aus diesem Grund bietet Hr. Prof. Dr. Lilie denjenigen, auf welche dies zutrifft, an, die Wiederholungsklausur erneut zu schreiben. Dabei soll wie folgt vorgegangen werden: Um eine Chancengleichheit unter allen zu gewährleisten, kann nur eine Klausur bewertet werden. Das heißt, dass diejenigen Studierenden, die sich bewusst nicht auf Rechtsfragen aus dem 1. Fachsemester vorbereitet haben, zum noch festzusetzenden Wiederholungstermin erscheinen müssen, dort ihre Klausur vom 22. September 2014 zurücknehmen und Gelegenheit bekommen, einen neuen Sachverhalt unter Klausurbedingungen zu bearbeiten. Dies gilt nicht für Studierende, die am Wiederholungstermin vom 22. September 2014 nicht teilgenommen haben. Studierende, die sich auch auf Aufgabenstellungen aus dem 1. Fachsemester vorbereitet haben und die Klausur vom 22. September 2014 als Wiederholungsklausur werten möchten, müssen folglich zur erneuten Wiederholungsklausur nicht erscheinen."

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