Bescheinigungen und Formulare
Das Prüfungsamt erstellt verschiedene Bescheinigungen bzw. füllt diverse Formulare für Sie aus. Hierfür bringen Sie bitte die Formularvorlagen zur Sprechzeit in das Prüfungsamt bzw. beantragen Sie bitte rechtzeitig die jeweilige Bescheinigung (konkrete Angaben siehe Liste. Sie erhalten die Bescheinigungen gegen Vorlage Ihres Studierendenausweises.
Notenspiegel über erbrachte Leistungen
Bitte beantragen Sie die Bescheinigung vorab per Mail unter Angabe Ihrer Matrikelnummer beim Prüfungsamt. Sie erhalten eine Benachrichtigung, sobald die Bescheinigung im Prüfungsamt zur Abholung bereit liegt. Eine einfache Notenübersicht kann über die Selbstbedienungsfunktion im Löwenportal ausgedruckt werden.
Bearbeitungsdauer: 3 Werktage
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Diese Bescheinigung wird für den Wechsel an eine andere Universität erstellt. Bitte beantragen Sie die Bescheinigung vorab per Mail unter Angabe Ihrer Matrikelnummer beim Prüfungsamt. Sie erhalten eine Benachrichtigung, sobald die Bescheinigung im Prüfungsamt zur Abholung bereit liegt.
Bearbeitungsdauer: 3 Werktage
Zwischenprüfungs- und Schwerpunktbereichsprüfungszeugnis
Zwischenprüfungszeugnisse werden jeweils nach Abschluss der Prüfungsperiode (Wiederholungsklausuren) eines Semesters im Mai bzw. November ausgegeben. Sobald die Zwischenprüfungszeugnisse erstellt wurden, geben wir dies auf der Homepage bekannt. In begründeten Ausnahmefällen können Sie die vorherige Erstellung Ihres Zeugnisses im Prüfungsamt beantragen. Bitte beantragen Sie dies vorab per Mail unter Angabe Ihrer Matrikelnummer beim Prüfungsamt. Sie erhalten eine Benachrichtigung, sobald die Bescheinigung im Prüfungsamt zur Abholung bereit liegt. Sie erhalten Ihr Zeugnis gegen Vorlage Ihres Studierendenausweises.Schwerpunktbereichsprüfungszeugnisse können eine Woche nach Beendigung der mündlichen Schwerpunktbereichsprüfung unter Vorlage des Studierendenausweises im Prüfungsamt abgeholt werden. Sie erhalten in der Regel eine Benachrichtigung über die Fertigstellung Ihres Zeugnisses.Zeugnisse können unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht von Dritten abgeholt werden.
Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen
Leistungen, die an anderen Hochschulen erbracht wurden, können im Jurastudium anerkannt werden. Bitte beachten Sie hierzu die Regelungen in der Zwischenprüfungsordnung und in der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung. Sie erhalten eine Benachrichtigung, sobald die Bescheinigung im Prüfungsamt zur Abholung bereit liegt.Füllen Sie bitte folgenden Antrag aus und legen Sie die entsprechenden Leistungsnachweise bei:
Formular Anerkennung neu.pdf
(108,2 KB) vom 03.12.2013
Bescheinigung über die Erforderlichkeit praktischer Studienzeiten im Jurastudium
Bescheinigungen über die Erforderlichkeit der Ableistung praktischer Studienzeiten im Jurastudium erstellt das Prüfungsamt im Bedarfsfall. Bitte beantragen Sie die Bescheinigung vorab per Mail unter Angabe Ihrer Matrikelnummer beim Prüfungsamt. Sie erhalten eine Benachrichtigung, sobald die Bescheinigung im Prüfungsamt zur Abholung bereit liegt.
Bearbeitungsdauer: 3 Werktage
KfW Studienkredit - Bescheinigung der Hochschule über den voraussichtlichen Studienabschluss
Das Formular können Sie während der Sprechzeiten im Prüfungsamt ausfüllen lassen. Bitte bringen Sie hierzu die Formularvorlage zu dem Gespräch mit.In einem Beratungsgespräch im Prüfungsamt wird eine Prognose erstellt, ob Sie innerhalb von max. vier weiteren Semestern die Erste Juristische Prüfung ablegen können. Bitte bringen Sie zu dem Gespräch auch Leistungsnachweise mit, die nicht im Prüfungsverwaltungssystem (Löwenportal) aufgeführt sind (bspw. Praktikumsbescheinigungen oder Nachweise über den Fremdsprachenschein etc.).
Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG
Das Formular können Sie während der Sprechzeiten im Prüfungsamt ausfüllen lassen. Alternativ können Sie das Formular im Prüfungsamt abgeben und in der Regel am nächsten Werktag abholen. Bitte legen Sie Ihren Studierendenausweis vor. Bitte beachten Sie die Hinweise zu den erforderlichen Leistungen im Studienführer (S. 135).
Bescheinigung zur Studienabschlussförderung nach § 15 Abs. 3a BAföG
Das Formular können Sie während der Sprechzeiten im Prüfungsamt ausfüllen lassen. Bitte bringen Sie hierzu die Formularvorlage zu dem Gespräch mit.In einem Beratungsgespräch im Prüfungsamt wird eine Prognose erstellt, ob Ihr Studienabschluss innerhalb von 12 Monaten möglich ist. Bitte bringen Sie zu dem Gespräch auch Leistungsnachweise mit, die nicht im Prüfungsverwaltungssystem (Löwenportal) aufgeführt sind (bspw. Praktikumsbescheinigungen oder Nachweise über den Fremdsprachenschein etc.).
Bescheinigung nach § 15a Abs. 2 BAföG
Studierende können das Formular nach einem Fachrichtungswechsel zum Fach Jura während der Sprechzeiten im Prüfungsamt ausfüllen lassen. Bitte bringen Sie hierzu die Formularvorlage zu dem Gespräch mit.
Bescheinigung nach § 3 Abs. 1 KiFöG LSA
Das Formular können Sie während der Sprechzeiten im Prüfungsamt ausfüllen lassen. Alternativ können Sie das Formular im Prüfungsamt abgeben und in der Regel am nächsten Werktag abholen. Bitte legen Sie Ihren Studierendenausweis vor.
Transcript of Records (ToR) - Leistungsübersicht in englischer Sprache
Bitte beantragen Sie rechtzeitig die Erstellung eines ToR per Mail im Prüfungsamt. Sie erhalten zunächst eine Vorlage, in der Sie vorab alle aufzuführenden Leistungen in englischer Sprache eintragen müssen. Auf Grundlage dieser Angaben wird das ToR erstellt. Sie erhalten eine Benachrichtigung, sobald das Transcript im Prüfungsamt zur Abholung bereit liegt.
Bearbeitungszeit: 5 Werktage (nach Rücksendung der ausgefüllten Vorlage)
Folgende Bescheinigungen werden nicht vom Prüfungsamt des Juristischen Bereichs ausgestellt:
- Praktikumsbescheinigungen: Diesbezüglich wenden Sie sich bitte an das Landesjustizprüfungsamt .
- BAföG nach § 9: Bitte drucken Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung über die Selbstbedienungsfunktion im Löwenportal aus.
- Anerkennung von Prüfungsleistungen für andere Studiengänge: Für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen ist der jeweilige Prüfungsausschusses des Studienganges zuständig. Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Prüfungsamt.