Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Einstufungsbescheid für das Studium der Rechtswissenschaft
Einstufungsbescheid Formular_2023.pdf (248,8 KB)  vom 22.06.2023

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Studienortwechsel

Liebe Studierende,

herzlich Willkommen am Juristischen Bereich der Martin-Luther-Universtität Halle-Wittenberg. Wir freuen uns, dass Sie sich entschieden haben, Ihr Studium an unserer hervorragenden Fakultät fortzusetzen. Sie werden nicht nur die im CHE-Hochschulranking prämierten Studienbedingungen erleben können, sondern auch ein familäres Umfeld am gesamten Bereich.

Damit Ihnen der Einstieg bei uns so leicht wie möglich gelingt, sind hier alle erforderlichen Informationen, Merkblätter und Formulare zusammengetragen.

Falls für Sie darüber hinaus gehende Fragen haben, wenden Sie sich an die Leiterin des Prüfungsamtes Julia Reimers unter oder persönlich zu den Sprechzeiten des Prüfungsamtes.

1. Allgemeines

a. Für wen sind die Informationen?

Die Informationen auf dieser Seite richten sich an Studierende der Rechtswissenschaft im Hauptfach, die ihr Studium an der Martin-Luther-Universität fortsetzen wollen. Außerdem werden Studierende von Bachelorstudiengängen, wie zum Beispiel Law in Context, und Wirtschaftsjuristen angesprochen.

Studierende der Rechtswissenschaft an der MLU, die ihr Studium an einer anderen Universität fortsetzen möchten, beachten bitte die Informationen unter Punkt 6.

b. Wann wird immatrikuliert?

Die Immatrikulation in höhere Fachsemester findet zu jedem Sommer- und Wintersemester statt.

c. Gibt es Fristen, die zu beachten sind?

Da Rechtswissenschaft seit dem Wintersemester 2022/23 offiziell einen sog. NC hatte, sind die Anmeldefristen auch für höhere Fachsemester bindend.

Die Anmeldefrist für das Wintersemester endet jeweils am 15.07. des gleiches Jahres. Die Frist für das Sommersemester endet jeweils am 15.01. des gleiches Jahres.

2. Einschreibung

Die Immatrikulation erfolgt über das Onlineportal des Immatrikulationsamtes. In diesem wird Ihnen Schritt für Schritt die Einschreibung erklärt. Dafür benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • alle zur Immatrikulation erforderlichen Unterlagen (z.B. Hochschulzugangsberechtigung). Nähere Informationen erhalten Sie auf dem Onlineportal des Immatrikulationsamtes.
  • Formular "Einstufungsbescheid"
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der früheren Hochschule.

3. Einstufungsbescheid

Mit dem Einstufungsbescheid werden Sie in das für Sie entsprechende Fachsemester eingestuft. Grundsätzlich werden Jurastudierende fortlaufend immatrikuliert. Studierende und Absolventen von Bachelorstudiengängen werden nach einer Vorabprüfung der anrechenbaren Studien- und Prüfungsleistungen immatrikuliert.

Der Einstufungsbescheid muss durch die Leiterin des Prüfungsamts ausgefüllt werden. Hierfür legen Sie bitte das entsprechende Formular und folgende weitere Unterlagen vor:

a. Studierende der Rechtswissenschaft

  • die Unbedenklichkeitsbescheinigung der früheren Hochschule
  • Studienzeitbescheinigung.

Die Anrechnung bisher erbrachter Leistungen kann nach erfolgter Immatrikulation im Prüfungsamt beantragt werden. Hierfür legen Sie bitte einen formlosen Antrag sowie die entsprechenden Leistungsübersichten (Notenspiegel des Prüfungsamtes der Heimatuniversität) und Zeugnisse vor.

b. Studierende bzw. Absolventen eines rechtswissenschaftlichen Bachelorstudiengangs

  • Leistungsübersicht und/oder Zeugnisse
  • Modulbeschreibung der anzurechnenden Leistungen
  • einzelne Prüfungsleistungen (Klausuren/Hausarbeiten).

Die Anrechnung bisher erbrachter Leistungen erfolgt nach der Immatrikulation durch das Prüfungsamt.

4. Downloads

Alle Prüfungsordnungen, die Hinweise des Studiendekans und die für das Land Sachsen-Anhalt geltende Ausbildungsverordnung finden Sie hier.

Einstufungsbescheid für das Studium der Rechtswissenschaft
Einstufungsbescheid Formular_2023.pdf (248,8 KB)  vom 22.06.2023

Studienführer Wintersemester 2022/2023 und Sommersemester 2023
Studienführer_komplett_Uni_Halle_Wittenberg_WS2022_2023_lowRes.pdf (5,1 MB)  vom 12.10.2022

Präsentation "Grundstudium"

Die Präsentation erklärt die Anforderungen für die Zwischenprüfung sowie  den Ablauf der Prüfungen. Zusätzlich werden Empfehlungen für den  Studienverlauf bis zum dritten Fachsemester gegeben.
Grundstudium.pdf (3,4 MB)  vom 17.12.2012

Präsentation "Hauptstudium"

Die Präsentation soll Studierenden ab dem 3. FS (nach Abschluss der Zwischenprüfung) das Erstellen eines Studienplans erleichtern. Erklärt werden der Ablauf der Ersten Juristischen Prüfung und die dafür erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen. Dargestellt werden zwei Varianten für den Studienverlauf. Sie finden hier auch einen Musterstudienplan.
Hauptstudium.pdf (2,9 MB)  vom 17.12.2012

5. Prüfungsleistungen während des Wechsels

Der Hochschulwechsel erfolgt regelmäßig im Verlauf der vorlesungsfreien Zeit zum Ende eines Semesters (31. März bzw. 30. September). Die Immatrikulation an der MLU erfolgt grundsätzlich zum 1. April bzw. 1. Oktober. Während des Wechsels können Sie weiterhin an Zwischenprüfungsklausuren und Hausarbeiten teilnehmen.

a. Zwischenprüfungsleistungen

Die Teilnahme an Zwischenprüfungsklausuren erfordert grundsätzlich die Immatrikulation an der jeweiligen Hochschule, an der die Prüfungsleistung erbracht wird. Zwischenprüfungsklausuren sollten daher noch an der Heimathochschule geschrieben werden. Zur Anerkennung der Prüfungsleistungen siehe unter Punkt 3.

b. Hausarbeiten

Hausarbeiten können in der vorlesungsfreien Zeit vor der Einschreibung an der MLU bereits hier mitgeschrieben werden. Als Prüfungsdatum gilt jeweils das Datum der Abgabe. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Hausarbeit erst nach erfolgter Immatrikulation abgeben dürfen.

Sofern Sie die Hausarbeiten an Ihrer Heimathochschule mitschreiben möchten, erkundigen Sie sich bitte in Ihrem Prüfungsamt vor Ort nach den entsprechenden Voraussetzungen einer Prüfungsteilnahme.

6. Wechsel an eine andere Universität

Bei einem Wechsel von der MLU an eine andere Universität beachten Sie bitte die Voraussetzungen und Hinweise der neuen Hochschule für den Studienortwechsel.

Folgende Unterlagen stellt Ihnen das Prüfungsamt des Juristischen Bereichs (MLU) auf Antrag zur Verfügung:

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Notenspiegel.

Bitte beantragen Sie die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig persönlich oder per Email () beim Prüfungsamt.

Die Exmatrikulation erfolgt in der Regel zum Ende eines Semesters (31. März bzw. 30. September). Sie können an der MLU die Zwischenprüfungsleistungen und/oder die Hausarbeiten bis zum Zeitpunkt Ihrer Exmatrikulation weiterhin erbringen. Als Prüfungsdatum gilt jeweils das Datum der Klausur bzw. Abgabe der Hausarbeit. Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihre Hausarbeit vor der Exmatrikulation am jeweiligen Lehstuhl abgeben (Nachweispflicht durch Posteingangsstempel).

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