Bescheinigungen und Formulare
Das Prüfungsamt erstellt verschiedene Bescheinigungen bzw. füllt diverse Formulare für Sie aus. Hierfür bringen Sie bitte die Formularvorlagen zur Sprechzeit in das Prüfungsamt bzw. beantragen Sie bitte rechtzeitig die jeweilige Bescheinigung. Sie erhalten die ausgefüllten Bescheinigungen dann gegen Vorlage Ihres Studierendenausweises.
Gesiegelter Leistungsnachweis über erbrachte Leistungen
Bitte beantragen Sie die Bescheinigung vorab per Mail unter Angabe Ihrer Matrikelnummer beim Prüfungsamt. Sie erhalten eine Benachrichtigung, sobald die Bescheinigung im Prüfungsamt zur Abholung bereit liegt.
Eine einfache Notenübersicht kann über die Selbstbedienungsfunktion im Löwenportal ausgedruckt werden.
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Diese Bescheinigung wird für den Wechsel an eine andere Universität benötigt. Bitte beantragen Sie die Bescheinigung vorab per Mail unter Angabe Ihrer Matrikelnummer beim Prüfungsamt. Sie erhalten eine Benachrichtigung, sobald die Bescheinigung im Prüfungsamt zur Abholung bereit liegt.
Zwischenprüfungs- und Schwerpunktbereichsprüfungszeugnis
Zwischenprüfungszeugnisse werden jeweils nach Abschluss der Prüfungsperiode inkl. Wiederholungsklausuren eines Semesters ca. im Mai bzw. November erstellt. Sobald die Zwischenprüfungszeugnisse erstellt wurden, geben wir dies auf der Homepage bekannt. In begründeten Ausnahmefällen können Sie die vorherige Erstellung Ihres Zeugnisses im Prüfungsamt beantragen. Bitte beantragen Sie dies vorab per Mail unter Angabe Ihrer Matrikelnummer beim Prüfungsamt. Sie erhalten eine Benachrichtigung, sobald die Bescheinigung im Prüfungsamt zur Abholung bereit liegt. Sie erhalten Ihr Zeugnis gegen Vorlage Ihres Studierendenausweises.
Schwerpunktbereichsprüfungszeugnisse können nach Beendigung der mündlichen Schwerpunktbereichsprüfung unter Vorlage des Studierendenausweises im Prüfungsamt abgeholt werden, sobald Sie per Mail informiert wurden, dass das Zeugnis abholbereit ist. Zeugnisse können unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht auch von Dritten abgeholt werden.
Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen
Leistungen, die an anderen Hochschulen erbracht wurden, können im Jurastudium anerkannt werden. Bitte beachten Sie hierzu die Regelungen in der Zwischenprüfungsordnung und in der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung. Sie erhalten eine Benachrichtigung, sobald die Bescheinigung im Prüfungsamt zur Abholung bereit liegt. Füllen Sie bitte folgenden Antrag aus und legen Sie die entsprechenden Leistungsnachweise bei:
Formular Anerkennung neu.pdf
(108,2 KB) vom 03.12.2013
Bescheinigung über die Erforderlichkeit praktischer Studienzeiten im Jurastudium
Bescheinigungen über die Erforderlichkeit der Ableistung praktischer Studienzeiten im Jurastudium erstellt das Prüfungsamt ebenfalls. Bitte beantragen Sie die Bescheinigung vorab per Mail unter Angabe Ihrer Matrikelnummer beim Prüfungsamt. Sie erhalten eine Benachrichtigung, sobald die Bescheinigung im Prüfungsamt zur Abholung bereit liegt.
KfW Studienkredit - Bescheinigung der Hochschule über den voraussichtlichen Studienabschluss
Das Formular können Sie während der Sprechzeiten im Prüfungsamt zum Ausfüllen abgeben. In einem Gespräch im Prüfungsamt wird eine Prognose erstellt, ob Sie innerhalb von max. vier weiteren Semestern die Erste Juristische Prüfung ablegen können.
Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG
Das Formular können Sie während der Sprechzeiten im Prüfungsamt zum Ausfüllen abgeben. Bitte legen Sie Ihren Studierendenausweis vor und beachten Sie die Hinweise zu den erforderlichen Leistungen im Studienführer (S. 140).
Bescheinigung zur Studienabschlussförderung nach § 15 Abs. 3a BAföG
Das Formular können Sie während der Sprechzeiten im Prüfungsamt zum Ausfüllen abgeben. In einem Gespräch im Prüfungsamt wird eine Prognose erstellt, ob Ihr Studienabschluss innerhalb von 12 Monaten möglich ist. Bitte bringen Sie zu dem Gespräch auch Leistungsnachweise mit, die nicht im Prüfungsverwaltungssystem (Löwenportal) aufgeführt sind (bspw. Praktikumsbescheinigungen oder Nachweise über den Fremdsprachenschein etc.).
Bescheinigung nach § 15a Abs. 2 BAföG
Studierende können das Formular nach einem Fachrichtungswechsel zum Fach Jura während der Sprechzeiten im Prüfungsamt zum Ausfüllen abgeben. Bitte bringen Sie hierzu die Formularvorlage mit.
Bescheinigung nach § 3 Abs. 1 KiFöG LSA
Das Formular können Sie während der Sprechzeiten im Prüfungsamt zum Ausfüllen einreichen. Bitte legen Sie dazu Ihren Studierendenausweis vor.
Transcript of Records (ToR) - Leistungsübersicht in englischer Sprache
Bitte beantragen Sie rechtzeitig die Erstellung eines ToR per Mail im Prüfungsamt. Sie erhalten dann eine Benachrichtigung, sobald das Transcript im Prüfungsamt zur Abholung bereit liegt.
Folgende Bescheinigungen werden nicht vom Prüfungsamt des Juristischen Bereichs ausgestellt:
- Praktikumsbescheinigungen: Diesbezüglich wenden Sie sich bitte an das Landesjustizprüfungsamt .
- BAföG nach § 9: Bitte drucken Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung über die Selbstbedienungsfunktion im Löwenportal aus.
- Anerkennung von Prüfungsleistungen für andere Studiengänge: Für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen ist der jeweilige Prüfungsausschusses des Studienganges zuständig. Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Prüfungsamt.




