Newsarchiv: Aktuelles
Jahr 2014
Fachspezifische Fremdsprachenausbildung im SoSe 2014
Angeboten werden im Sommersemester 2014 folgende Veranstaltungen:
- Human Rights Law bei Trent Buatte
- Introduction to the UK Legal System bei Beke Zwingmann (Cardiff Law School), Blockveranstaltung 05.-20. Juni 2014
- Foreign Direct Investment bei Ulrich Klemm, Blockveranstaltung
- European and German Competition Law bei RA Dr. Moritz Lorenz, Blockveranstaltung
- Introduction to US Law bei Trent Buatte
- Introduction to the Chinese Legal System bei Liming Wei
- Dispute Settlement bei Prof. Tietje/Prof. Fikremarkos
- European Business Law bei Prof. Madaus
- Introduzione allo studio del diritto italiano bei Prof. Matteo Borzaga (Universitá degli studi di Trento)
- International Labour Law bei Prof. Matteo Borzaga (Universitá degli studi di Trento)
Weitere Veranstaltungen werden noch bekannt gegeben.
Schlüsselqualifikationen SoSe 2014
Im Sommersemester 2014 werden folgende Veranstaltungen angeboten:
- Mediation 1 (RiAG Thomas Puls, RiAG Markus Niester)*;
08. und 09. Mai 2014, von 09.00 – 17.00 Uhr - Mediation 2 (RiAG Thomas Puls, RiAG Markus Niester)*;
10. und 11. Juli 2014, von 09.00 – 17.00 Uhr - Soft Skills für Juristen (RA´in Barbara Lange)*,
24. Juni 2014 und 26. Juni 2014 von 09.00 – 17.00 Uhr - Soft Skills für Juristen 2 (RA´in Barbara Lange)*,
25. Juni 2014 und 27. Juni 2014 von 09.00 – 17.00 Uhr - Rhetorik-Argumentation-Debatte 1 (Debora Diehl, Sprechwissenschaftlerin M. A., Logopädin)*;
26. und 27. Mai 2014 von 9.00 - 17.00 Uhr - Rhetorik-Argumentation-Debatte 2 (Debora Diehl, Sprechwissenschaftlerin M. A., Logopädin)*;
16. und 17. Juni 2014 von 9.00 - 17.00 Uhr - Anwendung elektronischer Informations- und Kommunikationstechniken in der juristischen Praxis Gruppe 1*
- Anwendung elektronischer Informations- und Kommunikationstechniken in der juristischen Praxis Gruppe 2*
- Grundlagen des Debattierens (Klartext e.V.)*,
24. April, 08./09. Mai, 13./14. Juni von 09.00 – 17.00 - Vertragsgestaltung (Dr. Barbara Lilie, RA Arne Steindorf); Vorlesung, vgl. StudIP
* Zulassungsbeschränkte Veranstaltung:
Die verbindliche Anmeldung erfolgt ab 07. April 2014, 08.00 Uhr in StudIP.
- Sie können sich nur in eine der zulassungsbeschränkten Schlüsselqualifikationsveranstaltungen für Juristen eintragen. Die Zulassung zur Veranstaltung erfolgt durch das Prüfungsamt.
- Es haben diejenigen Vorrang, die noch keinen Leistungsnachweis über eine Schlüsselqualifikation erworben haben. Studierende höherer Fachsemester, die noch keinen Nachweis über eine SQ erworben haben, werden zudem bevorzugt zugelassen.
- Weitere Informationen gibt es hier.
Zwischenprüfung Wintersemester 2013/2014
Remonstrationsfrist für Zwischenprüfungsklausuren
Die Remonstrationsfrist beträgt eine Woche ab Erhalt der Klausur.
Die Remonstrationsfrist für nicht abgeholte Klausuren des Wintersemesters endet am 31. Mai 2014.
Remonstrationen müssen fristgerecht beim Leiter des Prüfungsamtes eingehen.
Abholen von Zwischenprüfungsklausuren
Die Zwischenprüfungsklausuren können Sie ab dem 17. März 2014 im Prüfungsamt des Juristischen Bereichs zu den Öffnungszeiten (montags, dienstags, donnerstags von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13 bis 15 Uhr, freitags von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr) abholen. Dies gilt auch für die Klausuren des Wiederholungsversuchs.
Bitte bringen Sie hierzu Ihren Studierendenausweis mit. Die Ausgabe Ihrer Klausuren an eine andere Person ist nur gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich.
Hinweis zu den Wiederholungsklausuren
Sofern Sie eine Klausur im Erstversuch nicht bestanden haben, sind Sie automatisch zum Wiederholungstermin am Ende der vorlesungsfreien Zeit angemeldet. Diese Anmeldung ist bindend. Dies gilt auch, wenn Sie für den Erstversuch genügend entschuldigt waren. Erscheinen Sie zu diesem Termin unentschuldigt nicht, gilt auch die Wiederholungsklausur als nicht bestanden.
Der juristische Vorbereitungsdienst in Sachsen-Anhalt
Dienstag, 27. Mai 2014, 12.00 Uhr c.t.
Hörsaal XIV a/b (Löwengebäude)
Das Landesjustizprüfungsamt und das Oberlandesgericht Naumburg erläutern den angehenden Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren Vorzüge, Inhalt und Ablauf des juristischen Vorbereitungsdienstes in Sachsen-Anhalt, insbesondere
- Warum Referendariat in Sachsen-Anhalt?
- Bewerbungszeiträume für die Einstellung 2014
- Zulassungsverfahren
- Verteilung auf die Gerichtsstandorte
- Ausbildungsgang
- individuelle Gestaltungsmöglichkeiten
Die Veranstaltung richtet sich vorwiegend an Studierende, die die erste juristische Prüfung bereits absolviert haben oder in nächster Zeit (Durchgänge 1/2014 und 2/2014) absolvieren werden.
Informationsveranstaltung
zum Schwerpunktstudium und den einzelnen Schwerpunktbereichen
Dienstag, 13. Mai 2014, 12-14 Uhr
Hörsaal XIV a/b (Löwengebäude)
Die Studiendekanin, Prof´in Meller-Hannich, wird die einzelnen Schwerpunkt- und Wahlbereiche vorstellen und erläutern sowie Ihre Fragen beantworten.
Über den Ablauf des Schwerpunktstudiums informiert Sie anschließend die Leiterin des Prüfungsamtes, Frau Franziska Meyer. Besprochen werden insbesondere Details zur Studienorganisation, Prüfungsanmeldung und Durchführung der Prüfung.
Informationsveranstaltung
zum Schwerpunktstudium und den einzelnen Schwerpunktbereichen
Dienstag, 13. Mai 2014, 12-14 Uhr
Hörsaal XIV a/b (Löwengebäude)
Die Studiendekanin, Prof´in Meller-Hannich, wird die einzelnen Schwerpunkt- und Wahlbereiche vorstellen und erläutern sowie Ihre Fragen beantworten.
Über den Ablauf des Schwerpunktstudiums informiert Sie anschließend die Leiterin des Prüfungsamtes, Frau Franziska Meyer. Besprochen werden insbesondere Details zur Studienorganisation, Prüfungsanmeldung und Durchführung der Prüfung.
Ausfall der Fachstudienberatung am 17.04.2014
Am 17.04.2014 entfällt die Fachstudienberatung.
Sie können diese nach den Osterfeiertagen zu den gewohnten Zeiten wieder wahrnehmen.
Informationsveranstaltung zur staatlichen Pflichtfachprüfung
Dienstag, den 15. April 2014, um 12.00 Uhr c.t.
im Hörsaal XIV a/b (Löwengebäude)
Frau Tanneberg und Herr Venderbosch vom Landesjustizprüfungsamt erläuternden Ablauf der staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung, insbesondere:
- Meldezeitraum
- Zulassungsverfahren
- schriftliche Prüfung
- mündliche Prüfung
- Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst
Im Anschluss können individuelle Fragengestellt werden.
Informationsveranstaltung
ÄNDERUNG DER JURISTISCHEN PRÜFUNGSORDNUNGEN
JAPrVO UND SPO
Dienstag, 08. April 2014, 14 Uhr c.t.
AudiMax (AudiMax)
Der Präsident des Landesjustizprüfungsamtes, Herr Ralf Burgdorf, informiert über die Änderungen in der JAPrVO und beantwortet Ihre Fragen. Im Anschluss wird die Studiendekanin, Prof ́in Meller-Hannich, und das Prüfungsamt die Änderungen in der SPO vorstellen und erläutern. Die wichtigsten Themen der Veranstaltung:
- Änderung der mündlichen Prüfung in der staatlichen Pflichtfachprüfung
- Neuerungen bezüglich der Pflichtpraktika
- Änderung der mündlichen Prüfung in der Schwerpunktbereichsprüfung
Besprechung und Ausgabe der Zwischenprüfungsklausur "Strafrecht III"
28.02.2014: Die Besprechung und Ausgabe der Zwischenprüfungsklausur "Strafrecht III" findet am 12.03.2014, 14-16 Uhr im HS XVIII statt.
Die Notenbekanntgabe erfolgt ab dem 13.03.2014 über das Löwenportal.
Ausfall Fachstudienberatung
17.02.2014: Liebe Studierende,
wegen Krankheit entfällt die Fachstudienberatung vom 17.02.2014 bis 21.02.2014.
Raumaufteilung Zwischenprüfung Einführung in die deutsche Rechts- und Verfassungsgeschichte
11.02.2014: Bitte beachten Sie folgende Raumaufteilung (Anfangsbuchstabe Nachname) für die Zwischenprüfung Einführung in die deutsche Rechts- und Verfassungsgeschichte am 12.2.2014:
HS Audimax: A-L (und Modulprüfung)
HS XXII: M-Z.
Hinweise:
Der Einlass beginnt um 9.30 Uhr mit der Ausweiskontrolle (amtl. Lichtbildausweis/Studentenausweis) durch die aufsichtsführenden Mitarbeiter/innen, Beginn der Prüfung ist 10 Uhr s.t.
Taschen und Jacken sind im Hörsaal zentral abzugeben.
Es dürfen keine Blöcke an den Plätzen liegen. Ausreichend Papier muss in Einzelblättern mitgebracht werden. Stifte und erlaubte Hilfsmittel (Gesetzestext) sind selbst mitzubringen.
Telefone (Mobil/Smartphone) müssen ausgeschaltet werden und dürfen nicht am Arbeitsplatz liegen und nicht in einer Hosentasche etc. sein. Ausgeschaltete Mobiltelefone gehören in die Taschen/Jacken. Ein Handy bei der Person gilt als Täuschungsversuch.
Gesetzestexte dürfen keine Kommentierungen und keine systematischen Unterstreichungen enthalten; erlaubt sind nur gelegentliche Markierungen und Unterstreichungen sowie Verweise. Klebezettel dürfen zur Markierung benutzt werden, wobei als Beschriftung nur Gesetzestitel erlaubt sind (BGB, StGB, GG etc.), keine Einzelparagrafen (nicht erlaubt ist das "Dürckheim-Register").
Bitte beachten Sie zum Ablauf auch das Merkblatt zur Anfertigung von Semesterabschlussklausuren im Zwischenprüfungsverfahren.