Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Newsarchiv: Aktuelles

Jahr 2013

Gesucht: Studentische Hilfskraft.

Das Prüfungsamt/Dekanat sucht eine studentische Hilfskraft.

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Jahr 2012

Deutschlandstipendien

14.12.2012: Das Deutschlandstipendium belohnt Leistung und gesellschaftliches  Engagement. Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vergibt seit  dem Wintersemester 2011 Deutschlandstipendien an leistungsstarke und  begabte Studierende. Auch für das Jahr 2014 sollen diese Stipendien wieder vergeben werden. Alle wichtigen Informationen finden Sie hier.

Zwischenprüfung - Informationsveranstaltung

Das Prüfungsamt informiert im Rahmen des Propädeutikums am 12.12.2012 über Anforderungen und Ablauf der Zwischenprüfung. Die Veranstaltung richtet sich vor allem an Studienanfänger.

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Fragen, die in der Veranstaltung beantwortet werden sollen, können Sie vorab an Martina Franke senden (). Bitte geben Sie als Betreff "Info ZwPr" an!

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Über die Möglichkeiten eines Studiums im Ausland informieren das ERASMUS-Team und ELSA im Anschluss. Fragen, die in der Veranstaltung beantwortet werden sollen, können Sie vorab an das ERASMUS-Büro senden (erasmus@jura.uni-halle.de)

Martina Franke

Übung Vortrag in der mündlichen Prüfung Teil 2

11.12.2012: Am 14. Dezember 2012 bietet Michael Sturm die Fortsetzung der Veranstaltung „Vorbereitung auf den Vortrag in der mündlichen Prüfung“ an. Die Übungen finden am Freitag, 14. Dezember 2012 in der Zeit von 16 bis 20 Uhr im Prüfungsraum (Juridicum) statt.

Die Veranstaltung richtet sich an Examenskandidaten, die im Dezember/Januar mündliche Prüfung haben.

Informationsveranstaltung zum Hauptstudium

06.12.2012: Das Prüfungsamt informiert am Montag, den 17.12.2012 in der Zeit von 8.30 bis 10.00 Uhr im Hörsaal Audimax über den Ablauf des Jurastudiums nach der Zwischenprüfung. Die Veranstaltung richtet sich vorwiegend an Studierende des 3., aber auch des 5. Fachsemesters.

Fragen, die in der Veranstaltung geklärt werden sollen, können Sie vorab an Martina Franke senden:
Bitte geben Sie als Betreff „Info Hauptstudium“ an.

Informationsveranstaltung zum Juristischen Vorbereitungsdienst in Sachsen-Anhalt am 22.11.2012

Das  Landesjustizprüfungsamt und das Oberlandesgericht Naumburg erläutern  den angehenden Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren Vorzüge,  Inhalt und Ablauf des juristischen Vorbereitungsdienstes in  Sachsen-Anhalt, insbesondere

  • Warum Referendariat in Sachsen-Anhalt?
  • Bewerbungszeiträume für die Einstellung 2013
  • Zulassungsverfahren
  • Verteilung auf die Gerichtsstandorte
  • Ausbildungsgang
  • individuelle Gestaltungsmöglichkeiten.

Wann und Wo?

22. November 2012 von 12 bis 14 Uhr im HS XVI (Mel).

Die  Veranstaltung richtet sich vorwiegend an Studierende, die die erste  juristische Prüfung bereits absolviert haben oder in nächster Zeit  (Durchgänge 2/2012 und 1/2013) absolvieren werden.

Ausfall Sprechstunde Studienberatung

Die Sprechstunde zur Fachstudienberatung entfällt am 5. November 2012.

Martina Franke

Seminargesamtübersicht

01.11.2012: Das Prüfungsamt stellt für Sie hier eine Gesamtübersicht aller im Wintersemester 2012/2013 angebotenen Seminare zur Verfügung. Weitere Informationen zu den Seminaren entnehmen Sie bitte den Veranstaltungsbeschreibungen im StudIP.

Zwischenprüfungszeugnisse

Die Zwischenprüfungszeugnisse für Studierende, die nach dem Sommersemester 2012 die Zwischenprüfung bestanden haben, werden nach erfolgter Rückgabe der Wiederholungsprüfungen erstellt. Wir bitten Sie daher um Geduld. Der Termin, ab wann die Zeugnisse abgeholt werden können, wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Rückgabe und Besprechung der Zwischenprüfungsklausuren

Die Zwischenprüfungsklausuren zu den Vorlesungen  Strafrecht II, Öffentliches Recht II - Grundrechte und Schuldrecht I werden wie folgt ausgegeben und besprochen:

  1. Strafrecht II
    am 10. September 2012 im Audimax
    Ausgabe: 12 Uhr
    Besprechung im Anschluss (13 Uhr)
  2. Grundkurs Öffentliches Recht II und Schuldrecht
    am 11. September 2012 im Audimax
    Ausgabe beider Klausuren: 9 Uhr
    Besprechung im Anschluss (Grundkurs Öffentliches Recht 10 Uhr, Schuldrecht I 11 Uhr)

Bitte bringen Sie zur Rückgabe Ihren Studierendenausweis mit. Die Ausgabe Ihrer Klausuren an eine andere Person ist nur gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich.

Sollten Sie zu diesen Terminen verhindert sein, können Sie Ihre Klausuren ab dem 17. September 2012 im Prüfungsamt des Juristischen Bereichs zu den Öffnungszeiten (montags und dienstags von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 12.30 bis 15 Uhr) abholen.

Die Ergebnisse sind voraussichtlich ab dem 12. September 2012 im Löwenportal für Sie abrufbar.

Klausurergebnisse können nicht im Vorfeld bekanntgegeben werden. Ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass wir diesbezügliche Anfragen nicht beantworten werden .

Hinweis zu den Wiederholungsklausuren: Sofern Sie eine Klausur nicht bestanden haben, sind Sie automatisch zum Wiederholungstermin am Ende der vorlesungsfreien Zeit angemeldet. Diese Anmeldung ist bindend. Dies gilt auch, wenn Sie für den Erstversuch genügend entschuldigt waren. Erscheinen Sie zu diesem Termin unentschuldigt nicht, gilt auch die Wiederholungsklausur als nicht bestanden.

Martina Franke

Krankmeldung für Zwischenprüfung

Liebe Studierende,

für die Krankmeldung für eine Zwischenprüfungsleistung ist die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes erforderlich. Dies gilt gleichermaßen für den Erstversuch und den Wiederholungsversuch einer Prüfungsleistung. Das Attest muss die Prüfungsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung belegen.

In Ausnahmefällen (Krankenhausaufenthalt) genügt die Vorlage einer einfachen Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit.

Leistungen im Meldezeitraum werden anerkannt - Änderung der Verwaltungspraxis des Landesjustizprüfungsamtes

Das Landesjustizprüfungsamt hat die Verwaltungspraxis zu § 8 JAPrVO geändert. Ab sofort wird eine Leistung auch dann als Zulassungsvoraussetzung im Sinne von § 8 JAPrVO anerkannt, wenn sie noch während des Meldezeitraums erbracht wird. Das bedeutet, dass beispielsweise Klausuren der Großen Übungen, die während des Meldezeitraumes mitgeschrieben und als bestanden gewertet werden, als Zulassungsvoraussetzung anerkannt werden.

Der Nachweis über diese Leistung kann dann nach Ablauf des Meldezeitraums in Ergänzung des im Meldezeitraum abgegebenen Antrages auf Zulassung nachgereicht werden. Der Leistungsnachweis muss allerdings spätestens sechs Wochen vor dem ersten Schreibtermin vorliegen, sonst wird der Zulassungsantrag zurückgewiesen.

Sofern Sie von dieser Regelung Gebrauch machen wollen, teilen Sie dies bitte dem jeweiligen Dozenten mit. Bitte beantragen Sie darüber hinaus rechtzeitig eine aktuelle Notenübersicht, die Sie als Nachweis der Leistung benötigen. Hierzu schreiben Sie bitte eine entsprechende Email mit dem Hinweis auf den ausstehenden Leistungsnachweis und auf Ihre Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung spätestens eine Woche vor dem gewünschten Abholtermin an

Tragen Sie unbedingt Sorge dafür, dass die Notenübersicht rechtzeitig dem Landesjustizprüfungsamt vorliegt.

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